Grundausbildung

Das THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 weist dem THW die Aufgabe "Technische Hilfe" zu. Nach dem Komponentenmodell für das THW werden zur Erfüllung dieser Pflicht Technische Züge mit Zugtrupps, Bergungsgruppen und unterschiedlichen Fachgruppen eingesetzt.
Die gemeinsame Basis der THW Ausbildung ist hierfür die Grundausbildung.
• Ihr Ziel ist ein allgemeines Wissen
• über den europäischen Katastrophenschutz,
• über die eigene Organisation,
und das Einsatzgeschehen sowie die einheitliche Befähigung im Umgang mit den im THW üblichen, allen Helfern zugänglichen Werkzeugen und Geräten.
Dazu wird der grundlegende Umgang mit der allgemein gebräuchlichen Ausstattung der Helfer im THW auf Basis der STAN-Ausstattung gelehrt. Die Teilnahme an der Grundausbildung ist für jeden neu in das THW eingetretenen Helfer verpflichtend.
Durchführung
Die Helfer werden unmittelbar nach dem Eintritt in das THW, üblicherweise schon mit Beginn der Probezeit, in einer gesonderten Gruppe, der Grundausbildungsgruppe, ausgebildet.
Die Grundausbildung dauert in der Regel 6 Monate. Während dieser Zeit absolvieren die Helferanwärter einen externen Erste Hilfe Kursus .Zum Abschluß der Ausbildung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen, einem praktischen Teil und sowie einer Teamprüfung.
Nach der Grundausbildung wird der Helfer im Technischen Zug aufgenommen. Dort findet die weitere Ausbildung der jeweiligen Bergungsgruppen oder Fachgruppen statt.
Themen der Grundausbildung
Der Inhalt und Umfang der Grundausbildung im THW ist im Themenplan "Örtlich-regionale Ausbildung - Grundausbildung" geregelt und in folgende Lernabschnitte gegliedert:
1. Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern, THW und Arbeitgeber
2. Grundlagen der Arbeitssicherheit Arbeiten mit Leinen, Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen
3. Umgang mit Leitern
4. Ausleuchten von Einsatzstellen
5. Holz- Gesteins- und Metallbearbeitung
6. Bewegen von Lasten
7. Arbeiten im/am Wasser
8. Verhalten im Einsatz
9. Grundlagen Rettung und Bergung
10. Einsatzgrundlagen
Die Grundausbildung umfaßt ca. 75 Stunden.
Jeder HeAnw unseres OV hat bereits in seiner Grundausbildung, die Möglichkeit einen Motorsägenschein (Modul 1 und 2 gemäß der GUV-I 8624) zu erwerben, diese ist im zivilen anerkannt.
